Inhaltsverzeichnis
- Impressumspflicht in Österreich: Wer braucht ein Impressum?
- Vier Gesetze, ein Impressum
- Diese Angaben gehören in dein Impressum
- Offenlegung nach dem Mediengesetz: kleine oder große Website?
- Raus damit: der Link zur OS-Plattform
- Was passiert, wenn das Impressum fehlt?
- So platzierst du dein Impressum richtig
- Dein Impressum in wenigen Minuten: unser kostenloser Impressum Generator
- Häufige Fragen zur Impressumspflicht
Impressumspflicht in Österreich: Wer braucht ein Impressum?
Es ist der Link, den kaum jemand anklickt – und trotzdem einer der wichtigsten auf deiner Website: das Impressum. Fehlt er oder sind die Angaben lückenhaft, wird es im Ernstfall teuer. Dabei ist ein sauberes Impressum kein Hexenwerk, wenn man weiß, welche Gesetze dahinterstecken.
Die kurze Antwort auf die Frage, wer ein Impressum braucht: so gut wie jedes Unternehmen mit Website. Sobald du online Waren oder Dienstleistungen anbietest oder dein Unternehmen präsentierst, gelten die Informationspflichten. Und zwar nicht nur für die Website, sondern laut Wirtschaftskammer auch für soziale Medien wie XING, Facebook oder X (Twitter) und für Apps.
In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Angaben Pflicht sind, worauf du je nach Rechtsform achten musst – und wie du dein Impressum mit unserem kostenlosen Impressum Generator in wenigen Minuten erstellst.
Vier Gesetze, ein Impressum
In Österreich gibt es nicht das eine Impressumsgesetz. Die Pflichtangaben setzen sich aus mehreren Gesetzen zusammen – welche davon für dich gelten, hängt von Rechtsform, Gewerbe und Inhalt deiner Website ab:
E-Commerce-Gesetz (§ 5 ECG): gilt für alle kommerziellen Websites und ist die Basis jedes Impressums.
Unternehmensgesetzbuch (§ 14 UGB): gilt für Unternehmen, die im Firmenbuch eingetragen sind – also etwa e.U., OG, KG, GmbH und AG.
Gewerbeordnung (§ 63 GewO): gilt für Gewerbetreibende, die nicht im Firmenbuch stehen, zum Beispiel nicht eingetragene Einzelunternehmen.
Mediengesetz (§ 25 MedienG): regelt die sogenannte Offenlegung – sie betrifft praktisch jede Website, im Umfang aber sehr unterschiedlich.
Ausführlich nachlesen kannst du das bei der Wirtschaftskammer unter Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz und den Informationspflichten nach dem Mediengesetz.
Diese Angaben gehören in dein Impressum
Nach dem E-Commerce-Gesetz muss jedes Impressum folgende Informationen enthalten (den Gesetzestext findest du im Rechtsinformationssystem des Bundes):
Name bzw. Firma des Unternehmens
Volle geografische Anschrift – also eine echte Postadresse der Niederlassung, nicht nur der Ort
Kontaktdaten inklusive E-Mail-Adresse, über die man dich rasch und unmittelbar erreicht
Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, sofern vorhanden
Zuständige Aufsichtsbehörde, soweit deine Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt – die WKO empfiehlt, in jedem Fall die Gewerbebehörde anzugeben
Kammerzugehörigkeit (z. B. Mitglied der WKO) sowie – sofern vorhanden – Berufsbezeichnung und Staat, in dem sie verliehen wurde
Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften, sofern du solchen unterliegst, und den Zugang dazu – etwa ein Link auf www.ris.bka.gv.at
UID-Nummer, sofern vorhanden
Im Firmenbuch eingetragene Unternehmen geben zusätzlich nach § 14 UGB die Rechtsform und den Sitz laut Firmenbuch an.
Wichtig beim Kontakt: Die E-Mail-Adresse allein reicht laut WKO nicht – es braucht eine zweite Kontaktmöglichkeit, zum Beispiel eine Telefonnummer oder ein Kontaktformular. Für Webshops, die an Verbraucher verkaufen, ist nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz eine Telefonnummer ohnehin Pflicht.
Offenlegung nach dem Mediengesetz: kleine oder große Website?
Fast jede Website ist im Sinne des Mediengesetzes ein Medium. Wie viel du offenlegen musst, hängt davon ab, ob deine Seite eine „kleine Website“ ist. Das ist sie, wenn sie nicht mehr tut, als dein Unternehmen zu präsentieren – also keine Inhalte enthält, die geeignet sind, die öffentliche Meinung zu beeinflussen.
Kleine Website (der Normalfall bei Firmenwebsites): Name bzw. Firma, gegebenenfalls der Unternehmensgegenstand und Wohnort oder Sitz des Medieninhabers.
Große Website, etwa mit Blog oder Fachbeiträgen, die Meinung machen: zusätzlich die vertretungsbefugten Organe (etwa die Geschäftsführung), die Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse samt stiller Beteiligungen und Treuhandschaften sowie die sogenannte Blattlinie – eine Erklärung über die grundlegende Richtung deiner Inhalte.
Die WKO nennt ein anschauliches Beispiel: Eine Gärtnerei, die ihr Sortiment zeigt, betreibt eine kleine Website. Schreibt sie dort kritisch über die Agrarpolitik, wird daraus eine große. Den Wortlaut findest du in § 25 Mediengesetz.
Raus damit: der Link zur OS-Plattform
Jahrelang gehörte in viele Impressen ein Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU. Diese Plattform gibt es nicht mehr: Die zugrunde liegende EU-Verordnung wurde mit 20. Juli 2025 aufgehoben. Laut WKO muss der Hinweis samt Link deshalb von den Websites entfernt werden. Tipp: Schau auch in deine AGB – dort steht der Hinweis oft ebenfalls.
Die Informationspflichten nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz bleiben aber bestehen. Details dazu hat die WKO unter Alternative Streitbeilegung für Websites und Webshops zusammengefasst.
Was passiert, wenn das Impressum fehlt?
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist kein Kavaliersdelikt:
Verstöße gegen die Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz sind eine Verwaltungsübertretung und mit einer Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro bedroht.
Nach dem Mediengesetz drohen Geldstrafen von bis zu 20.000 Euro, wenn Impressum oder Offenlegung fehlen, zu spät kommen oder unrichtig bzw. unvollständig sind.
Für im Firmenbuch eingetragene Unternehmen kann das Firmenbuchgericht fehlende Angaben nach dem UGB mit Zwangsstrafen durchsetzen.
Die gute Nachricht: Wer die Angaben einmal sauber zusammenstellt und bei Änderungen – neue Adresse, neue Rechtsform, neues Gewerbe – nachzieht, ist auf der sicheren Seite.
So platzierst du dein Impressum richtig
Das E-Commerce-Gesetz verlangt, dass die Angaben ständig, leicht und unmittelbar zugänglich sind. In der Praxis heißt das:
Ein eindeutig beschrifteter Link „Impressum“ auf jeder Seite, üblicherweise im Footer.
Mit einem Klick erreichbar – keine Umwege über Unterseiten, Pop-ups oder PDFs.
Auf Social Media: ein Link zum Impressum deiner Website im Profil oder im Infobereich.
Keine Grafik statt Text: Die Angaben sollten als Text lesbar sein, damit sie auch Screenreader und Suchmaschinen erfassen.
Betreibst du einen Webshop, lohnt sich gleich auch ein Blick auf die weiteren Pflichten – etwa den Widerrufbutton, der seit Juni 2026 vorgeschrieben ist.
Dein Impressum in wenigen Minuten: unser kostenloser Impressum Generator
Damit du nicht jedes Gesetz einzeln durchforsten musst, haben wir in unserer Schmiede ein Werkzeug gebaut: Der Impressum Generator fragt Schritt für Schritt genau die Angaben ab, die für deine Rechtsform gelten – vom nicht eingetragenen Einzelunternehmen über die GmbH bis zur AG. Grundlage sind die Informationen und Muster der Wirtschaftskammer.
Kostenlos und ohne Registrierung
Für Österreich gemacht: ECG, UGB, GewO und Mediengesetz in einem Durchgang
Datensparsam: Deine Eingaben werden nicht auf unserem Server gespeichert
Fertiger Text zum Kopieren in deine Website
Der Generator ist ein technisches Hilfsmittel und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Sonderfällen – etwa verschachtelten Beteiligungen – lass das Ergebnis fachlich prüfen. Und wenn du gleich die ganze Website rechtssicher und schön geschmiedet haben willst: Als Webdesign Agentur aus Oberwart kümmern wir uns darum.
Weitere kostenlose Werkzeuge findest du in unseren Website-Tools. Die Muster der WKO für alle Rechtsformen findest du gesammelt unter Website und E-Mail auf wko.at.
Häufige Fragen zur Impressumspflicht
Ja. Die Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz hängen nicht vom Umsatz ab. Auch als Kleinunternehmer mit Website oder Social-Media-Auftritt brauchst du ein Impressum. Eine UID-Nummer gibst du nur an, wenn du eine hast.
Nicht zwingend. Neben der E-Mail-Adresse braucht es laut WKO aber eine zweite Kontaktmöglichkeit, zum Beispiel Telefon oder Kontaktformular. Für Webshops ist die Telefonnummer verpflichtend.
Ja. Laut WKO gelten die Bestimmungen für jede Form von elektronischen Inhalten, also auch für soziale Medien und Apps. Am einfachsten verlinkst du im Profil auf das Impressum deiner Website.
Nein. Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde mit 20. Juli 2025 eingestellt. Der Hinweis und der Link sollen aus Impressum und AGB entfernt werden.
Das sind zwei verschiedene Pflichttexte. Ein Impressum ersetzt keine Datenschutzerklärung – beide sollten eigenständig und leicht auffindbar sein.
